Seit 2005 ist Bergen Verwaltungssitz des Amtes Bergen auf Rügen, des mit über 23.000 Einwohnern bevölkerungsreichsten Amtes des Landes
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
13.647 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18528
Vorwahl
03838
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
- Ein neues Wohngebiet im Ortsteil Tilzow von Bergen auf Rügen wurde mit dem zweiten Bauabschnitt begonnen, wo 53 Grundstücke auf einer Fläche von 5,2 Hektar erschlossen werden.
- Die Stadt Bergen auf Rügen führt eine öffentliche Beteiligung zur Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes für den Bereich des Ortsteils Thesenvitz durch, die vom 29.04.2024 bis 31.05.2024 stattfindet.
- Ein Bebauungsplan Nr. 60 für den Bereich der Feuerwehr in Bergen auf Rügen ist im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung geplant, mit einer frühzeitigen öffentlichen Beteiligung vom 29.04.2024 bis 31.05.2024.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.