Seit 2005 ist Bergen Verwaltungssitz des Amtes Bergen auf Rügen, des mit über 23.000 Einwohnern bevölkerungsreichsten Amtes des Landes
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
13.647 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18528
Vorwahl
03838
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
- Ein neues Wohngebiet im Ortsteil Tilzow von Bergen auf Rügen wurde mit dem zweiten Bauabschnitt begonnen, wo 53 Grundstücke auf einer Fläche von 5,2 Hektar erschlossen werden.
- Die Stadt Bergen auf Rügen führt eine öffentliche Beteiligung zur Ergänzung des Teilflächennutzungsplanes für den Bereich des Ortsteils Thesenvitz durch, die vom 29.04.2024 bis 31.05.2024 stattfindet.
- Ein Bebauungsplan Nr. 60 für den Bereich der Feuerwehr in Bergen auf Rügen ist im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung geplant, mit einer frühzeitigen öffentlichen Beteiligung vom 29.04.2024 bis 31.05.2024.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.